Service
WEISS Garantie
Vertrauen ist gut. Sicherheit ist besser.
Hinter jeder Leistungsoptimierung, jeder Softwareanpassung und jeder Fahrzeugveredelung von WEISS steht unser Anspruch an Präzision und Sorgfalt. Mit der WEISS Garantie stehen wir für unsere Arbeit ein.
Auf dieser Seite haben wir alle Leistungen, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Regelungen zur Abwicklung vollständig und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Abschnitt 1
Garantieversprechen & Leistungsumfang
Mit der WEISS Garantie gewähren wir unseren Kunden eine freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Garantie auf sämtliche durch uns durchgeführten Leistungsoptimierungen, Softwareanpassungen sowie Fahrzeugveredelungen im Premium- und Luxussegment.
Die WEISS Garantie bezieht sich auf die Arbeiten, die wir an Ihrem Fahrzeug durchführen, und auf die leistungsrelevanten Baugruppen, die von diesen Arbeiten betroffen sein können. Im Folgenden erläutern wir, ab wann die Garantie gilt, wie lange sie besteht und welche Komponenten sie umfasst.
Beginn und Laufzeit
Diese Garantie gilt ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und erstreckt sich auf eine maximale Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 100.000 Kilometern, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Maßgeblich ist dabei die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, also der gesamte Kilometerstand – nicht allein die Strecke, die seit der Übergabe zurückgelegt wurde.
- Beginn
- Ab Fahrzeugübergabe
- Maximale Gesamtlaufleistung
- 100.000 km
Abgedeckte Baugruppen
Der Garantieumfang umfasst ausschließlich die nachfolgend aufgeführten, leistungsrelevanten Baugruppen, sofern diese im direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit den durch uns erbrachten Leistungen stehen:
-
Motor
einschließlich sämtlicher innerer sowie ölführender Komponenten
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Getriebe
(Schaltgetriebe, Automatikgetriebe und Doppelkupplungssysteme)
-
Antriebskomponenten
(insbesondere Kardanwellen, Differentiale und Antriebswellen)
-
Motorelektronik
(einschließlich Steuergeräte, Sensorik und Einspritzsysteme)
-
Aufladungssysteme
(insbesondere Turbolader und Kompressoren)
-
Kühlkreislauf
sowie thermisch relevante Systeme
Einschränkung
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf solche Komponenten, die nachweislich durch die von uns durchgeführten Arbeiten beeinflusst oder ursächlich betroffen sind.
Eine Baugruppe aus der obigen Aufstellung ist also nicht pauschal abgedeckt, sondern nur dann, wenn sie mit unseren Arbeiten an Ihrem Fahrzeug in Zusammenhang steht.
Abschnitt 2
Qualitäts- & Leistungsversprechen
Eine Garantie ist nur so belastbar wie die Arbeit, auf die sie sich bezieht. Deshalb beginnt die WEISS Garantie nicht erst im Schadensfall, sondern bereits bei der Entwicklung und Umsetzung jeder einzelnen Leistung.
Qualitäts- und Entwicklungsstandard
WEISS steht für höchste Präzision und Qualität in der Entwicklung und Umsetzung von Softwarelösungen sowie technischen Modifikationen.
Entwicklung
Alle Softwareoptimierungen werden ausschließlich unternehmensintern entwickelt und unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Jede Fahrzeugabstimmung erfolgt individuell und basiert auf fahrzeugspezifischen Parametern sowie umfangreichen Prüfverfahren.
Prüfung vor Auslieferung
Vor Auslieferung wird jedes Fahrzeug umfassend getestet, um Funktionalität, Sicherheit und Dauerhaltbarkeit sicherzustellen.
Umsetzung
Sämtliche Umbauten, Anpassungen und Softwareoptimierungen werden ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal innerhalb unserer Betriebsstätte durchgeführt.
Einschränkung
Fremdleistungen oder externe Eingriffe sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich durch uns freigegeben wurden.
So stellen wir sicher, dass jede Arbeit an Ihrem Fahrzeug nachvollziehbar in unserer Verantwortung liegt.
Abschnitt 3
Premiumanspruch & Kundensicherheit
Unsere Garantie ist Bestandteil eines ganzheitlichen Premiumkonzepts und geht über marktübliche Standards hinaus.
Im Garantiefall ist uns wichtig, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wird und Sie jederzeit wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Leistungen im Garantiefall
Im Falle eines Schadens, der nachweislich auf eine durch uns erbrachte Leistung zurückzuführen ist, besteht im Rahmen dieser Garantie Anspruch auf:
- vollständige Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten
- Instandsetzung durch qualifiziertes Fachpersonal oder durch uns selbst
Leihwagen während der Reparatur
Zusätzlich stellen wir dem Kunden im Garantiefall – sofern das Fahrzeug nicht fahrbereit ist – einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur, maximal jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, zur Verfügung.
- Voraussetzung
- Fahrzeug ist nicht fahrbereit
- Zeitraum
- Dauer der Reparatur, maximal 6 Wochen
Einschränkungen
Ein Anspruch hierauf besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit und nach vorheriger Abstimmung.
Ein weitergehender Anspruch auf Ersatzmobilität besteht nicht.
Abschnitt 4
Voraussetzungen für die Garantie
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Damit wir einen Schaden zuverlässig beurteilen können, muss der Zustand Ihres Fahrzeugs nachvollziehbar sein. Die folgenden Voraussetzungen schaffen dafür die Grundlage.
Die Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass sämtliche der folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sind:
- 1.Einhaltung aller vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Serviceintervalle
- 2.Verwendung ausschließlich freigegebener und spezifikationsgerechter Betriebsstoffe
- 3.Lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Wartungs- und Servicearbeiten
- 4.Keine technischen Veränderungen, Eingriffe oder Manipulationen durch Dritte
- 5.Sachgemäße Nutzung des Fahrzeugs ohne außergewöhnliche oder übermäßige Belastung
Prüfung im Schadensfall
Wir behalten uns im Schadensfall ausdrücklich das Recht vor, eine technische Prüfung sowie Ursachenanalyse durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Unser Hinweis
Bewahren Sie Rechnungen, Servicenachweise und Belege über verwendete Betriebsstoffe sorgfältig auf. So lässt sich die Wartungshistorie Ihres Fahrzeugs im Schadensfall lückenlos belegen.
Abschnitt 5
Garantieausschlüsse
Eine Garantie schafft nur dann Klarheit, wenn auch ihre Grenzen eindeutig benannt sind. Deshalb führen wir die wichtigsten Ausschlüsse hier ausdrücklich auf.
Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:
- Verschleißteile jeglicher Art (z. B. Bremsen, Kupplung, Filter, Dichtungen etc.)
- Schäden infolge äußerer Einflüsse (z. B. Unfall, Steinschlag, Witterung, Fremdeinwirkung)
- Schäden durch motorsportliche Nutzung oder vergleichbare Hochleistungsbeanspruchung
- Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder unterlassener Wartung
- Schäden durch nicht autorisierte Änderungen oder Eingriffe durch Dritte
Ursächlicher Zusammenhang und Beweislast
Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich dann, wenn ein eindeutiger und nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen unserer Leistung und dem eingetretenen Schaden besteht.
Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Zusammenhangs liegt – soweit gesetzlich zulässig – beim Anspruchsteller.
Abschnitt 6
Abwicklung & Haftungsregelung
Abwicklung im Garantiefall & Haftungsbeschränkung
Damit wir Ihren Garantiefall sorgfältig bearbeiten können, kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Bitte beachten Sie insbesondere die Meldefrist und die erforderliche Reparaturfreigabe – beide sind Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung.
Wichtig · Meldefrist
Spätestens innerhalb von 3 Werktagen
Im Falle eines Schadens sind wir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Eintritt des Schadens, schriftlich oder in Textform zu informieren.
Garantiefall jetzt meldenWichtig · Reparaturfreigabe
Nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe
Reparaturen dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch uns durchgeführt werden. Andernfalls kann der Garantieanspruch entfallen.
Der Ablauf im Überblick
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Schritt 1
Schaden melden
Informieren Sie uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eintritt des Schadens – schriftlich oder in Textform, zum Beispiel über das Formular „Garantiefall melden“ weiter unten auf dieser Seite.
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Schritt 2
Freigabe abwarten
Lassen Sie Reparaturen erst durchführen, wenn Ihnen unsere schriftliche Freigabe vorliegt.
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Schritt 3
Begutachtung
Wir können den Schaden durch eigene Techniker begutachten oder unabhängige Sachverständige einschalten.
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Schritt 4
Instandsetzung
Die Reparatur kann durch uns selbst oder durch ausgewählte Partnerbetriebe erfolgen.
Begutachtung & Reparatur
Wir behalten uns das Recht vor:
- die Begutachtung durch eigene Techniker durchzuführen
- unabhängige Sachverständige einzuschalten
- Reparaturen selbst oder durch ausgewählte Partnerbetriebe durchführen zu lassen
Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt.
Ausgeschlossen sind, soweit rechtlich zulässig:
- Folgeschäden
- Nutzungsausfall
- entgangener Gewinn
- mittelbare Schäden jeglicher Art
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.
Abschnitt 7
Exklusivität & Markenversprechen
WEISS positioniert sich im oberen Luxussegment der Fahrzeugveredelung. Wir verfolgen den Anspruch, Fahrzeuge nicht nur zu optimieren, sondern nachhaltig auf ein neues Leistungs- und Qualitätsniveau zu heben.
Unsere Kunden erwerben kein standardisiertes Produkt, sondern ein individuell entwickeltes Gesamtergebnis, das höchsten technischen und qualitativen Anforderungen entspricht.
Die WEISS Garantie ist Ausdruck unseres unternehmerischen Selbstverständnisses sowie unserer Verpflichtung zu:
- Qualität
- Präzision
- Verantwortung
Sie bildet die Grundlage für ein langfristiges Vertrauensverhältnis zwischen uns und unseren Kunden.
Garantiefall
Garantiefall melden
Über dieses Formular informieren Sie uns in Textform über einen Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Bitte melden Sie sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Eintritt des Schadens. Je genauer Ihre Angaben sind, desto gezielter können wir den Schaden beurteilen.
Bitte beachten
- Meldefrist: unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eintritt des Schadens.
- Reparaturfreigabe: Reparaturen erst nach unserer vorherigen schriftlichen Freigabe – andernfalls kann der Garantieanspruch entfallen.
- Unterlagen: Halten Sie Wartungsnachweise, Servicebelege und Rechnungen bereit. Fotos und weitere Unterlagen können Sie im weiteren Austausch mit uns nachreichen.
Kontakt
Fragen zur WEISS Garantie?
Sie möchten wissen, ob eine Leistung von der Garantie erfasst ist, oder haben Fragen zu Voraussetzungen und Ablauf? Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.
Kontakt aufnehmen
Garantiegeber: WEISS Automotive GmbH.